Ab dem 27. September 2026 gelten neue Informationspflichten beim Verkauf von Waren an Verbraucher. Verkäufer sind verpflichtet, Verbraucher vor Abschluss eines Vertrags oder vor Abgabe eines entsprechenden Angebots auf das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinzuweisen.
Die gesetzliche Gewährleistung schützt Verbraucher insbesondere dann, wenn eine gekaufte Ware nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht oder nicht bestimmungsgemäß funktioniert. In diesen Fällen können je nach Situation unter anderem eine kostenlose Nachbesserung, eine Ersatzlieferung, eine Preisminderung oder eine Erstattung des Kaufpreises in Betracht kommen.
Weitere Informationen zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten finden Sie im offiziellen Hinweis.