Erfahren Sie bei uns was es mit dem Umweltbonus auf sich hat, welche Förderungen es für Elektro- und Hybridautos gibt und welche Vorteile es mit sich bringt ein solches Auto zu fahren.
Der Umweltbonus ist ein finanzieller Bonus zur Verbesserung der Umweltqualität oder für Leistungen im Umweltschutz. Für den Erwerb eines Plug-In Hybrid Fahrzeugs bzw. Elektrofahrzeugs gibt es zurzeit eine Kaufprämie. Er setzt sich zusammen aus einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, gewährten staatlichen Förderung sowie einer von dem jeweiligen Hersteller gewährten Prämie. Die Auszahlung des BAFA erfolgt nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Der staatliche Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
Ab dem 1. Januar 2023 richtet die Bundesregierung die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Plug-In-Hybridfahrzeuge erhalten ab dem 1. Januar 2023 keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
Der Bundesanteil der Förderung für Batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sieht ab dem 1. Januar 2023 wie folgt aus:
- Nettolistenpreis bis zu 40.000 €: 4.500 €
- Nettolistenpreis zwischen 40.000 € und bis zu 65.000 €: 3.000 €
Ab dem 1. September 2023 wird die Förderung nur auf Privatpersonen beschränkt. Die Ausweitung auch auf gemeinnützige Organisationen und Kleinbetriebe wird derzeit noch vom BMWK geprüft.
Ab dem 1. Januar 2024 bleibt die Förderung auf Privatpersonen beschränkt. Der Bundesanteil der Förderung für Batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 € beträgt dann 3.000 €. Fahrzeuge mit einem höheren Nettolistenpreis werden keine Förderung mehr erhalten.
Die oben genannten Fördersätze enthalten den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Herstelleranteil wird auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen (2.250 € bzw. 1.500 €).
Wie bisher, soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags maßgeblich bleiben der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. Offen ist zur Zeit noch wie es mit der Förderung von Gebrauchtwagen weitergeht.
Der Antrag kann erst nach Anmeldung und Auslieferung des Autos gestellt werden, da dann erst Fahrgestellnummer und die notwendige Prüfziffer vorliegen.
Weitere Infos zur Förderung, Antragstellung sowie Checklisten und Merkblätter: Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).
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Die Versteuerung von Elektroautos beträgt nur noch 0,5 % statt 1,0 %.
Wenn Sie Ihren Firmenwagen auch privat fahren, müssen Sie in der Steuererklärung einen geldwerten Vorteil angeben und die Nutzung versteuern.
Für die Berechnung bei der Versteuerung wird der Brutto-Listenpreis des Neuwagens herangezogen. Dies gilt auch, wenn Sie das Fahrzeug günstiger oder als Gebrauchtwagen erworben haben. Vom Brutto-Listenpreis müssen 0,5% für die private Nutzung als monatlicher geldwerter Vorteil angegeben werden.
Haben Sie ein E-Kennzeichen auf Ihrem Elektroauto oder Plug-in-Hybrid, profitieren Sie von Vorteilen im Straßenverkehr. So dürfen Sie Beispielsweise in bestimmten Flächen exklusiv kostenlos parken oder dürfen eine ausgewiesene Sonderspur benutzen.
1) Die Prämienhöhe für das Jahr 2023 beginnt ab 250 €. Gültig für vollelektrische Fahrzeuge aller Marken. Voraussetzung für den Erhalt des Bonus ist, dass der Antragsteller oder dessen Firma, der im Fahrzeugschein eingetragene Halter ist. Je Fahrzeug kann der CO2 Bonus nur einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Wird das Fahrzeug im Laufe eines Jahres verkauft, kann der neue Halter den CO2 Bonus erst im nächsten Jahr für sich beanspruchen.